Weiberfastnacht in Trier: Stadt will Alkoholverbot
Unter dem Motto „Fröhlich feiern in Trier – aber sicher“ soll im kommenden Jahr der Weiberfastnachtstag in der rheinland-pfälzischen Stadt stehen. Auf den Plätzen und Straßen in der Innenstadt soll von 9 bis 19 Uhr ein Alkoholverbot verhängt werden. Sogar das Mitführen von Bier oder Spirituosen soll demnach – bis auf private Einkäufe – nicht erlaubt sein.
Der Grund dafür: In diesem Jahr mussten rund 60 junge Menschen mit lebensbedrohlichen Alkoholvergiftungen notärztlich behandelt werden. Bis zu 2.000 weitere Jugendliche und junge Erwachsene seien stark betrunken gewesen, so dass es zu zahlreichen Ausschreitungen und Straftaten kam. Es wurden von der Polizei rund 100 Platzverweise ausgesprochen, um sich anbahnende Massenschlägereien zu verhindern. „Das eigentliche Problem war, dass wir trotz großen Kräfteaufgebots keine treffenden Maßnahmen umsetzen konnten“, so Werner Funk, der Trierer Polizeidirektor, dazu. Durch das Verbot könne man Gewalt und Ausschreitungen besser in den Griff bekommen.
Wer sich nicht an das Verbot hält und trotzdem Alkohol an öffentlichen Plätzen konsumiert, der müsse mit einer Geldbuße in Höhe bis zu 5.000 Euro rechnen, hieß es weiter. Ob dieses Alkoholverbot wirklich durchgesetzt wird, entscheidet sich am 15. November, dann soll diese Verordnung nämlich von der Stadt verabschiedet werden.