Warsteiner und Karlsberg dürfen gemeinsame Einkaufsgesellschaft gründen
Das Bundeskartellamt hat die Gründung einer gemeinsamen Einkaufsgesellschaft durch die Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG und die Karlsberg Holding GmbH fusionskontrollrechtlich freigegeben. Es besteht auch nach den Maßgaben des Kartellverbots derzeit kein Anlass zum Tätigwerden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Warsteiner und Karlsberg wollen Aktivitäten im Einkauf bündeln. Wir haben das Vorhaben sowohl mit Blick auf die Absatz- als auch die Beschaffungsseite eingehend geprüft. Im Ergebnis haben wir weder im Bereich Bier noch im Bereich nicht-alkoholische Kaltgetränke durchgreifende wettbewerbliche Bedenken. Auf allen in Frage kommenden Märkten sind größere Wettbewerber aktiv, die gemeinsamen Marktanteile liegen nicht im problematischen Bereich und auch anderweitige kartellrechtliche Probleme sind nicht ersichtlich. Sollte die Einkaufsgesellschaft allerdings um weitere Gesellschafter erweitert werden, müsste das Vorhaben mit Blick auf das Kartellverbot und ggf. auch fusionskontrollrechtlich erneut überprüft werden.”
Kooperationen müssen den Maßgaben des Kartellverbots entsprechen und unterliegen je nach Ausgestaltung – so auch im vorliegenden Fall – zusätzlich der Fusionskontrolle. Relevant für die Beurteilung sind zunächst die erreichten Marktpositionen der Beteiligten sowohl in der Rolle als Einkäufer der zu erwerbenden Leistungen als auch als Anbieter der Produkte, die mit Hilfe dieser Leistungen hergestellt und abgesetzt werden. Das Kartellverbot betrifft etwa Fragen des Umfangs des gemeinsamen Einkaufs, exklusive Bindungen an diesen sowie die ausgetauschten Informationen. Ist die Marktposition der Beteiligten begrenzt, werden wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen des gemeinsamen Einkaufs jedoch unwahrscheinlich.
Warsteiner und Karlsberg produzieren und vertreiben Bier und Biermischgetränke, Karlsberg auch in relevantem Umfang Mineralwasser und andere nicht-alkoholische Getränke an Standorten in Nordrhein-Westfalen, Südwestdeutschland und Bayern. Sie gehören als Mittelständler schon zu den größeren, nicht aber zu den ganz großen Brauereien in Deutschland.
Quelle: Bundeskartellamt
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