Verbraucherzentrale fordert: Verkauf von Energy-Drinks erst ab 18
Nach insgesamt fünf Todesfällen im möglichen Zusammenhang mit dem Konsum von Energy-Drinks ermittelt die amerikanische Lebensmittelaufsicht bereits gegen den Getränkehersteller Monster. Auch in Deutschland fordert nun die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) vehement einen höheren Schutz der Jugendlichen vor den möglichen gesundheitlichen Risiken solcher koffeinhaltiger Getränke.
Der Verkauf von stark koffeinhaltigen Getränken wie beispielsweise Monster an Jugendliche unter 18 Jahren solle umgehend verboten werden, so die Forderung von Silke Schwartau, VZHH. Außerdem solle man die Kennzeichnungspflicht solcher Drinks vorziehen. Bis jetzt ist diese ab Dezember 2014 geplant. Dann muss deutlich sichtbar auf den erhöhten Koffeingehalt von Getränken hingewiesen werden. Aufgrund der Vorfälle in den USA sei in Deutschland eine solche Kennzeichnung aber sofort nötig, so Schwartau weiter.
Die beiden 0,7-Liter-Dosen des Monster-Energy-Drinks, die ein junges Mädchen in den USA kurz vor ihrem Tod trank, enthielten laut Anwälten insgesamt 480 Milligramm Koffein. Zum Vergleich: Eine Tasse Kaffee enthält rund 60 bis 130 Milligramm, eine Dose Cola etwa 50 Milligramm. Anders als bei Kaffee, bei dem der bittere Geschmack dafür sorge, dass Kinder davon Abstand nähmen, werde dieser bei den Energy-Drinks durch den hohen Zuckergehalt überdeckt. Darin liege die versteckte Gefahr für Kinder und Jugendliche, so Schwartau abschließend.