Capri-Sonne Trinkpack

Urteil des OLG Köln: Capri-Sonne-Nachahmer auch in der zweiten Instanz gescheitert

Mit seinem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigt, dass die riha Wesergold Getränke GmbH & Co. KG, Rinteln, auch mit ihrem neu entwickelten Beutel die Markenrechte der Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, verletzt. Das Getränk im 200-Milliliter-Folienbeutel darf damit weiterhin nicht in Deutschland vertrieben werden. Gegen das Urteil kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden

riha Wesergold hatte auf der Messe Anuga im Oktober 2013 in Köln einen neu entwickelten Getränkebeutel vorgestellt. Dieser war nach Ansicht der Deutschen SiSi-Werke verwechselbar mit dem geschützten Capri-Sonne Standbodenbeutel. Die Deutsche SiSi-Werke erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, um den Vertrieb des neuen Beutels zu unterbinden. Diese wurde am 11.10.2013 vom Landgericht Köln antragsgemäß erlassen und am 19. Februar 2014 vom Gericht bestätigt. Riha Wesergold hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, welche mit dem heutigen Urteil vom OLG zurückgewiesen wurde.

Markenschutz nachhaltig gestärkt
Die Deutsche SiSi-Werke hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich gegen die Nachahmung des Capri-Sonne Trinkpacks gewehrt. Mehrere Landgerichte hatten Wesergold in den vergangenen zwei Jahren untersagt, einen Trinkpack, der in Form und charakteristischen Merkmalen praktisch identisch mit dem Capri-Sonne Standbodenbeutel war, in Deutschland herzustellen, anzubieten und in Verkehr zu bringen. Das Landgericht Braunschweig entschied in einem Urteil im Jahr 2013, dass auch der Export mehrerer Erfrischungs- und Fruchtsaftgetränke in solchen Trinkpacks von Wesergold ins Ausland unzulässig ist. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln sind bislang alle Versuche gescheitert,den bekannten und als Marke eingetragenen Capri-Sonne Trinkpack zu kopieren.

Mehr Informationen zur Capri-Sonne:

Über die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH
Die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH mit Sitz in Eppelheim bei Heidelberg ist Inhaberin der Markenrechte von Capri-Sonne in Deutschland und produziert und vermarktet die Capri-Sonne Produktpalette für den deutschen Markt. Zugleich ist das Unternehmen der größte europäische Produzent von Capri-Sonne Produkten.

Über Capri-Sonne
1969 kam die erste Capri-Sonne im legendären 200-ml-Standbodenbeutel mit
Trinkhalm auf den Markt. Aktuell ist Capri-Sonne das beliebteste Kindergetränk der Welt und in mehr als 110 Ländern der Erde erhältlich. Bis heute verzichtet Capri-Sonne bei allen fruchthaltigen Sorten auf Süßstoffe und künstliche Aromen sowie auf Farb- und Konservierungsstoffe. Neben der klassischen Capri-Sonne mit Trinkhalm umfasst das Getränkesortiment die große Capri-Sonne im 330-ml-Standbodenbeutel mit Drehverschluss sowie Bio-Schorly, eine stille Saftschorle in Bio-Qualität im wiederverschließbaren 250-ml-Trinkpack. Mit Capri-Sonne FREEZIES, dem typischen Capri-Sonne-Geschmack als Eis, ist Capri-Sonne auch im Eissegment vertreten.

Quelle: Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH

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