true fruits erwirkt einstweilige Verfügung gegen „Hensslers GartenGlück“
true fruits, Marktführer im Smoothie-Segment, hat eine einstweilige Verfügung gegen die Wettbewerbsprodukte „Hensslers GartenGlück“ erwirkt. Die gerade erst am Markt eingeführte Gemüse-Smoothies des TV-Kochs Steffen Henssler dürfen bis auf Weiteres nicht mehr vermarktet werden.
Die vom Landgericht Köln ausgesprochene Verfügung basiert laut Meldung des Herstellers UniBev GmbH auf der Überlegung, dass beide Getränkereihen einander so ähnlich seien, dass es zu Herkunftstäuschungen kommen könnte. Dies sei nach Meinung von UniBev „abwegig“.
Das Ergebnis der einstweiligen Verfügung werde eine „gigantische Lebensmittelverschwendung“ sein, wie Patrick Dietz, Geschäftsführer UniBev, sagt. „Die Vernichtung bereits produzierter Smoothies als zwangsläufige Folge der einstweiligen Verfügung lässt jeden, der um Nachhaltigkeit bemüht ist oder mit Lebensmitteln zu tun hat, wirklich wütend werden. Wir leben in einer Zeit von Rohstoffknappheit und müssen nun zehntausende von einwandfreien Smoothies vernichten. Diese Vorstellung ist für mich unerträglich.“
Des Weiteren sehe er einen Unterschied zwischen „Hensslers GartenGlück“ und den Produkten des Marktführers: „Im Vergleich zu true fruits haben wir einen komplett unterschiedlichen Ansatz. Uns geht es nicht um provozierende Sprüche oder darum, besonders schräg und laut zu sein. Bei uns steht das Produkt im Vordergrund. Wir wollen mit unseren leckeren Gemüse-Smoothies eine gesunde Alternative für zwischendurch anbieten. Ich habe keine Worte dafür, wie traurig ich es finde, dass sich true fruits solcher Mittel bedient, um lästige Wettbewerber aus den Kühlregalen fernzuhalten.“
Abschließend kündigt er an, dass man das so nicht hinnehmen und sich gegen die einstweilige Verfügung wehren würde.
Quelle Titelbild: ©iStockphoto | Chris Ryan