Trockene Weine weiter im Trend

Die Deutschen bevorzugen zunehmend trockene Weine. Seit dem Jahr 2000 ist der Anteil der trockenen Qualitäts- und Prädikatsweine von 34 auf 41 Prozent gestiegen. Die Weine der halbtrockenen Geschmacksrichtung nahmen im gleichen Zeitraum leicht von 21 auf 23 Prozent zu. Dies teilte das Deutsche Weininstitut (DWI) nach Angaben der Qualitätsweinprüfstellen aus den 13 deutschen Anbaugebieten mit. 

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr hierzulande 133.000 verschiedene Weine mit einem Gesamtvolumen von 7,5 Mio. Hektolitern qualitätsgeprüft. Sie unterteilen sich in 89 Prozent Qualitätswein und elf Prozent Prädikatswein. Der Weißweinanteil belief sich 2011 auf 59 Prozent, die Rotweine machten 31 Prozent der Qualitäts- und Prädikatsweinproduktion aus. Die verbleibenden elf Prozent kamen als Roséwein auf den Markt.

Im langjährigen Schnitt durchlaufen jährlich 8,1 Mio. Hektoliter die Qualitätsweinprüfung. Das entspricht etwa 1,1 Mrd. 0,75 l Flaschen Wein pro Jahr oder 84 % der jährlichen Weinerzeugung. Die restlichen 16 % der durchschnittlichen Weinproduktion eines Jahres werden nicht qualitätsgeprüft. Sie wird beispielsweise als Landwein vermarktet oder für die Sektbereitung verwendet.

Im Vergleich zum Vorjahr ging die qualitätsgeprüfte Weinmenge um 0,5 Mio. Hektoliter zurück, was auf die unterdurchschnittliche Erntemenge des Weinjahrgangs 2010 zurückzuführen ist. Denn mit sieben Millionen Hektolitern war die 2010er Weinernte hierzulande so klein, wie zuletzt vor 30 Jahren. „Dass die qualitätsgeprüften Weinmengen im vergangenen Jahr nicht noch deutlicher schrumpften, liegt zum einen daran, dass die Erzeuger auf die Weinvorräte aus dem Vorjahr zurückgegriffen haben. Zum Anderen wurden außergewöhnlich viele Weine des neuen Jahrgangs bereits 2011 qualitätsgeprüft um die stabile Nachfrage nach heimischen Weinen bestmöglich zu befriedigen“, erläutert DWI-Geschäftsführerin Monika Reule.

Der Vermarktung von Qualitäts- und Prädikatsweinen ist in Deutschland eine sensorische, analytische und bezeichnungsrechtliche Prüfung vorgeschaltet. Erst wenn alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, erhält ein Wein die amtliche Prüfnummer und darf offiziell als Qualitätswein oder Prädikatswein in Verkehr gebracht werden. Die sogenannte „AP-Nummer“ ist auf dem Etikett angeben. Die letzten beiden Ziffern geben Auskunft über das Jahr, in dem ein Wein qualtitätsgeprüft wurde.

Quelle: Deutsches Weininstitut (DWI)

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