Tarifabschluss: 5,7 Prozent mehr und ein umfangreiches Sozialpaket für Beschäftigte von Coca-Cola in Deutschland
In den frühen Morgenstunden des 20. März 2015 haben sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Coca-Cola Erfrischungsgetränke (CCE) AG in der vierten Verhandlungsrunde auf den Abschluss eine Pakets von Tarifverträgen geeinigt. Vom neuen Tarifpaket, das Regelungen zu Lohn und Gehalt, zur Arbeitszeit, zur Altersteilzeit und zur Beschäftigungssicherung beinhaltet, profitieren bei Deutschlands größtem Getränkehersteller knapp 10.000 Beschäftigte.
Freddy Adjan, Verhandlungsführer der Gewerkschaft NGG und Vorsitzender der NGG in Bayern, zeigte sich zufrieden mit dem Tarifabschluss: „Mit einer Entgelterhöhung von 3,2 Prozent in 2015 und 2,5 Prozent in 2016 und deutlichen Erhöhungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist sichergestellt, dass die Beschäftigten finanziell angemessen am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens teilhaben.“ Erstmals habe die NGG außerdem einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab 59 durchgesetzt: „Damit haben wir für die vielen, die es nicht bis zum regulären Renteneintritt schaffen, einen wichtigen Rettungsanker eingezogen“, so Adjan.
„Die Forderung des Arbeitgebers nach noch mehr Flexibilität konnten wir abwehren.“ Stattdessen würden die Beschäftigen bei der Samstagsarbeit entlastet, die Arbeitszeiten bei Coca-Cola insgesamt planbarer und familiengerechter werden. Per Tarifvertrag sei sichergestellt, dass die umfassenden Umstrukturierungen bei Coca-Cola für die Dauer von fünf Jahren sozial verträglich geregelt werden. So müsse künftig vor dem Ausspruch von Kündigungen intensiv und unter Einbeziehung der Betriebsräte nach Alternativen gesucht werden. Außerdem habe man festgelegt, dass „ohne eine Beteiligung der Gewerkschaft NGG und der Betriebsräte keine Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden können“.
Die Eckpunkte des Tarifabschlusses auf einen Blick:
- Entgelterhöhung 2015: 3,2 Prozent, 2016: 2,5 Prozent
- Der Entgelt-Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
- Der Strukturtarifvertrag, der Tarifvertrag zur Arbeitszeit und der Altersteilzeittarifvertrag haben eine Laufzeit von fünf Jahren.
Quelle: Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) | ngg.net