Streit um Illustration auf Etikett: SELVA NEGRA wendet Klage von Jägermeister ab
Nach ziemlich genau eineinhalb Jahren hat die SELVA NEGRA SPIRITS GmbH gerichtliche Klarheit im Streit um die Illustration des Etiketts als Wort und Bildmarke. Vorausgegangen war eine Klage der Mast-Jägermeister SE.
Rückblick: Im Oktober 2021 bringen die beiden Geschäftspartner Laurin Lehmann (35, Stuttgart) und Sebastian Dresel (36, Nürnberg) mit SELVA NEGRA Deutschlands erste Agavenspirituose auf den Markt. Hierfür wurde im März 2021 vorausgehend auch die Illustration des Etiketts als Wort und Bildmarke – vertreten durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf und Partner – beim Europäischen Markenamt angemeldet. Kurze Zeit später folgte dann ein Widerspruch im Auftrag der Mast-Jägermeister SE. Danach dann auch die Klage vor Gericht. Der Vorwurf: SELVA NEGRA nutze die Markenbekanntheit Jägermeisters für das Produkt aus.
Der Hersteller aus Wolfenbüttel vertreibt einen weltbekannten Kräuterlikör. Für die Kennzeichnung dieses Produktes verwendet der Konzern einen Hirschkopf, genauer gesagt, ein charakteristisches Jagdsymbol: den Hubertus-Hirsch. Jägermeister sehe in dem Symbol des Start-ups hohe Zeichenähnlichkeit und Warenidentität. Man möchte deshalb zivilrechtliche Ansprüche wegen angeblicher Markenrechtsverletzung geltend machen.
SELVA NEGRA hielt dagegen, dass es sich bei ihrem Produkt nicht um einen Kräuterlikör, sondern um einen Agavenbrand im High-Premium-Bereich handele, der ein Vielfaches mehr als eine Flasche des Jägermeister-Produktes koste. Auch verwende man für seine Illustration ein Fabelwesen, welches die zwei Welten Mexiko und Schwarzwald thematisch zusammenführe. Der rote Bollenhut auf dem Kopf der Illustration und die Verzierungen im Stil des „Dias de los Muertos“ würden diesen Eindruck noch verstärken, so die Gründer. Zudem gebe es mehrere Beispiele von Spirituosen mit Tierköpfen und Geweihen. Die angesprochene Symbolik sei demnach keinesfalls ein Alleinstellungsmerkmal von Jägermeister.
Es folgte ein monatelanger Rechtsstreit, der im März 2023 mit folgendem Ergebnis durch die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vorerst beendet wurde: Klage abgewiesen. So führte das Gericht zu seinem Urteil weiter aus, dass eine Zeichenähnlichkeit nicht gegeben sei. Bei SELVA NEGRA sei klar ersichtlich, dass es sich um ein Fabelwesen – eine Fusion aus Stier und Hirsch – handeln würde. Anders als bei der Klägerin handele es sich nicht um die naturgetreue Darstellung eines speziellen Tieres. Auch die Gestaltungen der Etiketten unterscheiden sich maßgeblich, so das Gericht. Es existiere somit keine Verwechslungsgefahr – weswegen auch keine daraus resultierenden Ansprüche bestehen können.
Jägermeister kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
Quelle/Titelbild: SELVA NEGRA SPIRITS GmbH