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Stellungnahme

Premiummineralwasser in Bioqualität: Volvic kann aktuellen Urteilsspruch nicht nachvollziehen

Im juristischen Streit um Bio-Label für Mineralwasser hat der Getränkehersteller Neumarkter Lammsbräu einen juristischen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat gestern in einem Urteil entschieden, dem Institut Fresenius und dem Konzern Danone für sein Produkt Volvic die Vergabe bzw. Verwendung des Siegels “Premiummineralwasser mit Bio-Qualität” zu untersagen. Nun nimmt Volvic dazu Stellung. Es heißt dort:

“Heute hat das Frankfurter Oberlandesgericht entschieden, dass Volvic sich in Zukunft nicht mehr als Premium-Mineralwasser in Bioqualität bezeichnen darf. Die Urteilsbegründung hierzu steht noch aus. Unabhängig von der ausstehenden Begründung können wir den Urteilsspruch grundsätzlich nicht nachvollziehen. Zum einen erfüllt Volvic alle Qualitätsstandards des Bio-Siegels des renommierten Instituts SGS Fresenius, die weit über die gesetzlichen Anforderungen an natürliches Mineralwasser hinausgehen. Zum anderen engagieren wir uns seit über 15 Jahren aktiv für den Schutz der Umwelt im Quellgebiet. So haben wir zum Beispiel zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Biodiversität im Quellgebiet zu schützen. So dürfen beispielsweise in Grün- und Parkanlagen keine Herbizide eingesetzt werden.

Des Weiteren fördern wir eine umweltgerechte Agrarpolitik, zum Beispiel indem wir ökologische Landwirtschaft finanziell unterstützen. Und wir helfen das natürliche Ökosystem zu bewahren, indem wir unter anderem das Abwassersystem sicher machen oder die Bewohner bei der Entsorgung von Öltanks unterstützen. Außerdem wird das natürliche Mineralwasser von Volvic klimaneutral gewonnen und transportiert sowie ausschließlich in PET-Einwegpfandflaschen aus 100 Prozent recyceltem PET abgefüllt (ausgenommen Deckel und Etikett – daran arbeiten wir mit Hochdruck). Aus diesen Gründen und vor dem Hintergrund der für uns positiven Entscheidung in der ersten Instanz werden wir umgehend die Urteilsbegründung und daran anschließend die Möglichkeiten einer Revision vor dem Bundesgerichtshof prüfen.”

Quelle: Volvic | Danone GmbH
Titelbild: ©iStockphoto.com/Hyrma

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