Neun Bundesländer fordern Steuer auf zuckerhaltige Getränke
Neun deutsche Bundesländer – Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und das Saarland – fordern die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke, um den Konsum von Zucker zu senken und damit verbundene gesundheitliche Risiken zu reduzieren.
Diese Forderung geht aus dem Protokoll der letzten Konferenz der Länder-Verbraucherschutzminister hervor. Die Bundesländer „bitten den Bund“, die Einführung der Steuer „als herstellerbezogene Abgabe zu prüfen“.
Sie kritisieren, dass trotz freiwilliger Selbstverpflichtung und Zusagen der Industrie der durchschnittliche Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken kaum gesunken sei. Mit der Steuerabgabe soll nun der Druck auf die Hersteller erhöht werden. Wie hoch die Abgabe genau ausfallen soll, wird aus dem Protokoll nicht ersichtlich.
WHO: Steuer von mindestens 20 %
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt eine Steuer von mindestens 20 % auf zuckerhaltige Getränke, um den Zuckerkonsum und damit verbundene gesundheitliche Probleme zu bekämpfen.
Eine Studie der Technischen Universität München und der Universität Liverpool prognostiziert, dass eine solche Steuer in Deutschland bis zu 16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten einsparen und zahlreiche Erkrankungen verhindern könnte. „Eine Softdrink-Steuer in Deutschland hätte deutliche positive Auswirkungen“, so das Forschungsteam der beiden Hochschulen. Und weiter: „So ließen sich volkswirtschaftliche Kosten senken und das Gesundheitssystem entlasten.“
Andere Länder machen es vor
Andere Länder wie Großbritannien und Mexiko haben bereits ähnliche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. In Großbritannien führte die gestaffelte Hersteller-Abgabe zu einer signifikanten Reduktion des Zuckergehalts in Softdrinks. In Mexiko wurde eine Steuer auf Fast Food und kalorienreiche Getränke eingeführt, um die hohe Rate an Übergewicht und Fettleibigkeit zu bekämpfen.
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