Neue Spielregeln für Raucher in NRW

Die rot-grüne Landesregierung hat gestern ihr striktes Nichtraucherschutz-Gesetz in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Demnach werde es Ausnahmen für Gaststätten und sogenannte Raucherclubs nicht mehr geben.

Neben einem uneingeschränkten Rauchverbot in Gaststätten, ist dann auch die Einrichtung abgeschlossener Raucherräume nicht mehr erlaubt. Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs werden ebenso aufgehoben. Verstöße gegen das neue Gesetz werden künftig mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld geahndet. Bereits Ende des Jahres könnte das neue Gesetz gelten. Übergangsregelungen sind dann nicht mehr vorgesehen. „Die Überprüfung des seit 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes hat gezeigt, dass das bestehende Gesetz aufgrund unklarer Bestimmungen sowie zahlreicher möglicher Ausnahmen keinen angemessenen Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher gewährleisten kann“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Deshalb brauchen wir mehr Klarheit durch ein Gesetz, das einen konsequenten Gesundheitsschutz ermöglicht und Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie vermeidet“, so die Ministerin weiter.

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