Neue GEMA-Tarife ab 2014 – Verhandlungsmarathon führte zum Kompromiss

Nach einem beispielslosen Verhandlungsmarathon haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bzgl. der im Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verständigt. Die neuen, ab dem 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Tarife führen i.d.R. zu überwiegend moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teilweise aber auch zu deutlichen Entlastungen. „Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, erklärt Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und Präsident des DEHOGA Bundesverbandes.

Voraus gegangen waren u.a. Demonstrationen, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde sowie ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren der Bundesvereinigung der Musikveranstalter gegen die von der GEMA in 11 Tarifen geforderte Tarifreform, die Tariferhöhungen von bis zu über 1.000 Prozent mit sich gebracht hätte. Nach Vorlage der Schiedsstellenentscheidung im Frühjahr 2013 und deren fachlicher Analyse und rechtlicher Bewertung führte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA von Juli bis Dezember 2013 insgesamt 12 intensive Verhandlungen, um zu einer gerechten Tarifstruktur und zu bezahlbaren Vergütungen zu kommen.

Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften.

Ergebnisse im Detail
Die bestehenden Tarife wurden in ihren Grundstrukturen überarbeitet und grundsätzlich linear ausgestaltet. Hierbei nahm die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine sorgfältige Abwägung zwischen den Vorschlägen der Schiedsstelle einerseits und den eher geringen Erfolgsaussichten weiterer, gerichtlicher Streitigkeiten anderseits vor.

Einzelveranstaltungen
Die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder mit Tonträgermusik (U-V / M-V) halten an den bestehenden Tarifparametern (qm und Eintrittsgeld) fest. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und Ein-Euro-Schritten unterteilt. Für ca. ein Viertel der Veranstaltungen gelten ab 2014 niedrigere Vergütungssätze. Dies betrifft ca. 125.000 Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik im Bereich zwischen 3 bis 10 Euro Eintrittsgeld und bis zu 1.000 qm Raumgröße. Veranstaltungen ohne Eintritt und bis zu 1000 qm Raumgröße werden zum Teil ebenfalls entlastest bzw. erhöhen sich um bis zu maximal 22 Prozent, zum Beispiel bei 101-200 qm Raumgröße von 36,90 Euro auf 45,10 Euro. Im Übrigen gilt, je größer der Veranstaltungsraum und je höher das Eintrittsgeld, umso stärker sind die Veranstaltungen von Tariferhöhungen betroffen.

Für Veranstaltungen mit über 10 Euro Eintrittsgeld und entsprechenden Tarifsteigerungen konnte eine Einführungsphase von fünf Jahren mit der GEMA vereinbart werden. So werden Erhöhungen von ca. 50 Prozent bei einer Veranstaltung mit 20 Euro Eintrittsgeld und 400 qm durch die zeitliche Streckung abgefedert. Galaveranstaltungen mit Menu, bei denen i.d.R. ein Drittel des Gesamteintrittspreises als Eintrittsgeld für die Musik zugrunde gelegt wird, mit z.B. 20 Euro anrechenbarem Eintrittsgeld und 600 qm Raumgröße verteuern sich innerhalb von fünf Jahre um insgesamt ca. 64 Prozent. Die ursprüngliche Forderung der GEMA lag nochmals um ca. 40 Prozent darüber.

Clubs/Discotheken
Nach der GEMA-Tarifreform sollten Clubs und Discotheken durchschnittlich 400 bis 500 Prozent mehr bezahlen, teilweise sogar bis zu 1.000 Prozent. Hier war die größte Verhandlungsbereitschaft der GEMA gefordert, um existenzgefährdende Erhöhungen zu verhindern. Erfreulich ist, dass diese utopischen Forderungen vom Tisch sind. Im Lichte der Schiedsstellenentscheidung, dass in Clubs und Discotheken eine sehr intensive Form der Musiknutzung stattfindet, konnten die unvermeidbaren Tariferhöhungen durch eine achtjährige Einführungsphase gestreckt und allen Beteiligten Planungssicherheit gegeben werden.

Für die überwiegende Anzahl der Clubs und Discotheken mit in der Regel zwei Öffnungstagen pro Woche liegen die Steigerungen gegenüber 2013 für einen Betrieb mit 200 qm und sechs Euro Eintrittsgeld bei ca. 29 Prozent, mit 300 qm und sechs Euro bei ca. 45 Prozent, mit 200 qm und acht Euro bei ca. 64 Prozent oder mit 300 qm und 10 Euro bei ca. 123 Prozent.

Durch entsprechende Nachlässe in der 8-jährigen Einführungsphase werden die genannten Erhöhungen deutlich abgefedert. In 2014 erhöhen sich z.B. die Vergütungen für einen Betrieb mit zwei Regelöffnungstagen, acht Euro Eintritt und 200 qm um 6,8 Prozent von 5.142 Euro in 2013 auf 5.491 Euro.

Musikkneipen
Auch bei den sog. Musikkneipen und ähnlichen Betrieben mit Veranstaltungsmusik ohne Tanz und ohne Eintritt konnten die ursprünglich von der GEMA geforderten Erhöhungen von bis zu über 1.000 Prozent verhindert werden.

Auf die meisten Betriebe, die in der Regel  nur an zwei bis drei Wochentagen entsprechende Veranstaltungsmusik  spielen, kommen z.B. bei einer Raumgröße von 100 qm Steigerungen in Höhe von 12 Prozent oder  bei einer Raumgröße von 300 qm von ca. 67 Prozent zu, die über acht Jahre aufgefangen werden. In 2014 erhöhen sich z.B. die Vergütungen für eine Musikkneipe mit bis zu drei Regelöffnungstagen pro Woche und zwischen 101-200 qm Raumgröße von 874 Euro auf 942 Euro.

Weitere, detaillierte Hinweise stellt die Bundesvereinigung der Musikveranstalter ihren Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedern in einem entsprechenden Merkblatt sowie ein Tarifrechner auf der Internetseite zur Verfügung.

Moderate Tarifanpassung für sonstige Tarife um zwei Prozent ab 2014 und um 1,5,Prozent ab 2015
Auch für die nicht im Streit stehenden Tarife, z.B. für Tonträgerwiedergaben/Hintergrundmusik, Radio- oder Fernsehwiedergaben, Hotelweitersendung etc. konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine Vereinbarung mit der GEMA über einen Zeitraum von zwei Jahren und einer Erhöhung von zwei Prozent in 2014 sowie 1,5 Prozent in 2015 erzielen.

Über die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V:
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. ist die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland. Ihre Mitglieder sind große Verbände, wie z.B. der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE), der Europäische Verband der Veranstaltungszentren e.V. (EVVC), die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) oder der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK).

Die Bundesvereinigung nimmt die Interessen ihrer Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, z.B. der Gastronomen, Einzelhändler oder Hallenbetreiber als gewerbliche Nutzer von musikalischen Urheber- und Leistungsschutzrechten auf dem Gebiet des Urheberrechts wahr und ist seit über 50 Jahren der größte Tarifverhandlungspartner der GEMA, der GVL sowie anderer Verwertungsgesellschaften.

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)

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