Mineralbrunnen Überkingen-Teinach: Einziehung eigener Aktien beschlossen
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 7 ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien einzuziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am 8. Mai 2018 beschlossen, 394.945 erworbene eigene Stammaktien im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens ohne Herabsetzung des Grundkapitals mit Wirkung zum Ablauf des 8. Mai 2018 einzuziehen.
Das Grundkapital der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA beträgt damit per 9. Mai 2018 EUR 22.387.456,00 und ist in 8.107.115 auf den Inhaber lautende Stückaktien, und zwar in 5.919.755 auf den Inhaber lautende Stammaktien und 2.187.360 stimmrechtslose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,76 eingeteilt.
Quelle/Bildquelle: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA | minag.de