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Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG plant Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG (ISIN DE0006614001; DE0006614035) haben heute beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft in einer außerordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich für den 24. November 2015 einberufen werden wird, den Formwechsel der Gesellschaft von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorzuschlagen. Für eine solche rechtsformwechselnde Umwandlung ist nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich.

In der neuen Rechtsform soll die Gesellschaft den Firmennamen Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA führen. Persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA soll die in Gründung befindliche Karlsberg International Getränkemanagement GmbH, Homburg werden, an der die Karlsberg Holding GmbH zu 100% beteiligt ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird keine Kapitalbeteiligung an der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA halten und damit nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt sein.

Der Formwechsel soll vor allem der Eigenkapitalfinanzierungsfähigkeit der Gesellschaft dienen. Künftige Investitionen würden nach einem konsequenten Restrukturierungskurs in den zurückliegenden Jahren ein kontinuierliches, nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Michael Bartholl, Vorstand der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG: „In unserer jetzigen Struktur sind die Möglichkeiten der Eigenkapitalaufnahme eingeschränkt. Um in einem dynamischen Markt mit hoher Wettbewerbsintensität die künftige Entwicklung unseres Konzern zu sichern, muss mit weiteren Kosteneinsparungen ein gezielter Kapitaleinsatz einhergehen, der die Ertragskraft und Wertsteigerung der Gesellschaft vorantreibt. Das ist der richtige Weg, um einen deutlichen Zugewinn für alle unsere Aktionäre zu erreichen und die Zukunft der Unternehmensgruppe zu gestalten.“

Die Rechtsform der KGaA ermöglicht es der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG, die Flexibilität einer kapitalmarktorientierten Publikumsgesellschaft mit den Vorteilen eines nachhaltig ausgerichteten familiengeführten Unternehmens, der Karlsberg Gruppe als Hauptaktionär, zu kombinieren. Die Karlsberg Gruppe hält derzeit 65,25% der stimmberechtigten Stammaktien der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG. Komplementärin der KGaA soll eine Management GmbH werden, an der die Karlsberg Holding zu 100% beteiligt ist.

Der Formwechsel der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG in eine KGaA hätte weder die Auflösung der Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bliebe erhalten, ebenso die Anteilsverteilung unter den Aktionären. Auch bezogen auf die Notierung der Aktien der Gesellschaft an den Börsen in Frankfurt (Segment Entry Standard im Open Market) und in Stuttgart (Segment Freiverkehr Plus) gäbe es nach einem Rechtsformwechsel keine Änderung. Die KGaA ist neben der AG die einzige Rechtsform nach rein deutschem Recht, deren Anteile börsenmäßig gehandelt werden können. Die Fungibilität der Aktien einer Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA bliebe folglich wie bisher gewahrt. Darüber hinaus hat der Rechtsformwechsel keinen Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Die Karlsberg Gruppe wird den Vorschlag der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG unterstützen und hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie ihren Bestand an den Aktien der Unternehmensgruppe als langfristig orientierter strategischer Investor auf Dauer halten wird.

Zu dem Beschlussvorschlag wird der Vorstand einen ausführlichen Umwandlungsbericht erstellen, der den Aktionären mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht werden wird.

Quelle/Bildquelle: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG | minag.de

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