Halbjahresbilanz 2022: Gastgewerbe droht das dritte Verlustjahr in Folge
Die am Freitag vom Statistischen Bundesamt vermeldeten Umsatzzahlen liegen für das Gastgewerbe im ersten Halbjahr 2022 noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Von Januar bis Juni betrugen die preisbereinigten Umsatzverluste 22,1 Prozent gegenüber 2019 (nominal -13,1%). Auch der Juni liegt mit einem realen Umsatzverlust von 11,5 Prozent unter 2019 (nominal 0,0%).
„Die Lage ist extrem herausfordernd, da die Branche zeitgleich mit explodierenden Kosten in den Bereichen Energie, Lebensmittel und Personal konfrontiert ist“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Insbesondere bei den Energiekosten sei ein Ende der Preisspirale nicht absehbar. Erschwerend hinzu kämen die geplanten Corona-Maßnahmen. „Die Branche befürchtet wieder massive Umsatzverluste wie im letzten Winter“, so Zöllick. Diese lagen damals trotz Öffnung im Zeitraum von November 2021 bis März 2022 real bei einem Minus von über 30 Prozent. „Die Halbjahresbilanz zeigt, dass das dritte Verlustjahr in Folge droht. Die existenziellen Sorgen und Nöte der Unternehmer wachsen erneut“, warnt der DEHOGA-Präsident.
Am höchsten fallen die Umsatzeinbußen in der Beherbergungsbranche aus: Sie liegen von Januar bis Juni 2022 real bei 25,1 Prozent (nominal -18,6%) gegenüber 2019. Es folgen die Caterer mit Verlusten von real 21,3 Prozent (nominal -13,4%). Das Gaststättengewerbe weist in seiner Halbjahresbilanz ebenfalls ein zweistelliges Minus von real 20,5 Prozent (nominal -9,0%) auf.
Explodierende Kosten führen erneut zu existenziellen Sorgen
Erst nach Auslaufen der Corona-Auflagen Ende März hat sich die Nachfrage in den meisten Betrieben gut entwickelt. Doch explodierende Kosten, die hohe Inflationsrate, Fachkräftemangel und drohende Corona-Auflagen lösen Verunsicherung bis hin zu existenziellen Ängsten aus. Vehement fordert DEHOGA-Präsident Zöllick eine Deckelung der Energiekosten sowie verlässliche Perspektiven und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
„Deshalb ist die Fortgeltung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen für die Zukunftssicherung der Branche unabdingbar“, appelliert Zöllick. Die Maßnahme war zur Stärkung der Gastronomie zum 1. Juli 2020 eingeführt worden und ist aktuell befristet bis Ende des Jahres. Zöllick mahnt nachdrücklich:
„Mit der Entfristung werden die dringend benötigten Perspektiven geschaffen. Gleichzeitig wird damit die längst überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen hergestellt. Essen zur Mitnahme sowie Essenslieferungen und das Essen im Restaurant müssen weiterhin einheitlich mit 7 Prozent besteuert werden. Die Corona-Pandemie hat allen die hohe gesellschaftliche Relevanz gastronomischer Betriebe verdeutlicht. Restaurants und Cafés sind wichtige Orte der Begegnung. Sie schaffen Lebensqualität und erhöhen die Attraktivität in den Städten wie im ländlichen Raum. Die 7 Prozent Mehrwertsteuer müssen dauerhaft bleiben. Ansonsten werden viele Betriebe die Krise nicht überleben.“
Quelle/Bildquelle: DEHOGA Bundesverband
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