Gericht entscheidet: Name „Champagner-Sorbet“ verletzt geschützte Ursprungsbezeichnung

Champagne-haltiges Eis darf nicht unter dem Namen „Champagner Sorbet“ vertrieben werden. Die Bezeichnung verletzt die europäisch geschützte Ursprungsbezeichnung Champagne. Nur weil das Eis Champagne enthält, darf es so nicht bezeichnet werden. Dies hat das Landgericht München I entschieden (Az.: 33 O 13181/13). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Münchener Richter bestätigen den weiten Schutzbereich von Ursprungsbezeichnungen nach europäischem Recht. Erstmals hat mit diesem Urteil nun auch ein deutsches Gericht anerkannt, dass geschützte Ursprungsbezeichnungen zum geistigen Eigentum zählen. Deren Verwendung kann schon alleine dann untersagt werden, wenn ihr Ansehen ausgenutzt wird. Ob dies auf unlautere Art und Weise geschieht, ist dabei irrelevant. Der Wunsch des Herstellers, auf die renommierte Zutat möglichst deutlich hinzuweisen, hat demgegenüber zurückzustehen. Er rechtfertigt es jedenfalls nicht, den geschützten Namen als Teil der Produktbezeichnung zu gebrauchen.

Das Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne wurde in dem Rechtsstreit von der auf Marken- und Patentrecht spezialisierten Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte in München unter der Federführung von Partner Dr. Michael Nieder vertreten.

Der Schutz von Produkten mit geografischer Herkunftsangabe spielt im internationalen Wettbewerb eine wichtige Rolle. Ob Aachener Printen, Lübecker Marzipan oder Bayerische Brezn, das Lebensmittel darf nur so bezeichnet werden, wenn es den Schutzkriterien entspricht. Derzeit sind bei der Europäischen Kommission 1.860 Lebensmittel und Weine aus den EU-Mitgliedstaaten mit geschützter Ursprungsbezeichnung registriert, davon 28 aus Deutschland. Hinzu kommen 1.150 Lebensmittel und Weine mit geschützter geografischer Angabe, davon 94 aus Deutschland.

Der Gesamtverband aller Champagne-Häuser und -Winzer – Comité Champagne – setzt sich dafür ein, dass die Bezeichnung Champagne ausschließlich für die renommierten Schaumweine aus der Champagne verwendet wird.

Quelle: KLAKA Rechtsanwälte München

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