Gastronomen, Brauer und Verleger gemeinsam gegen absolutes Rauchverbot

Gemeinsam starten der Dehoga NRW, der Brauereiverband NRW und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels eine Bierdeckelaktion gegen ein absolutes Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie.

Mit dieser Aktion wollen die Verbände auf die drohenden Auswirkungen eines absoluten Rauchverbots in der nordrhein-westfälischen Gastronomie hinweisen und Kneipengäste und Gastronomen die Möglichkeit geben, ein Zeichen zu setzen. Bis zum Ende des Gesetzgebungsprozesses sollen über eine Million Bierdeckel in den gastronomischen Betrieben verteilt und Stimmen gezählt werden. Unter dem Motto „Ja zu einer fairen Lösung für alle! Mensch. Kultur. Kneipe.“ haben Anrufer die Möglichkeit, für den Fortbestand des friedlichen Miteinanders von Gastronomen, nicht rauchenden wie rauchenden Gästen und Anwohnern zu stimmen. Parallel dazu besteht die Chance, über das Aufrufen eines QR-Codes seine Stimme „abzugeben“.

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen, der Brauereiverband NRW und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels lehnen ein absolutes Rauchverbot wie die Mehrheit der Bürger im bevölkerungsreichsten Bundesland ab und fordern den Beibehalt von Ausnahmen für Rauchergaststätten und Raucherräumen. „Wenn es nur darum geht, Nichtraucher zu schützen und nicht, Raucher vor die Tür zu setzen, muss in einem abgetrennten Raum oder einer Kneipe geraucht werden dürfen. Wir opfern ohne Not unsere Kneipenkultur und die Selbstbestimmtheit von Gästen und Wirten“, so die drei Unterzeichner. Auf besonderes Unverständnis stößt die im Gesetzesentwurf neu eingeräumte Option für Verfassungsorgane, Raucherräume einrichten zu dürfen bei gleichzeitiger Streichung der Ausnahme für die Gastronomie. „Was dem Landtag und seinen Abgeordneten recht ist, sollte dem Wirt und seinen Gästen billig sein“, so die Forderung der Fachverbände. Noch in diesem Jahr wird der nordrhein-westfälische Landtag über die Einführung eines absoluten Rauchverbots entscheiden. In den meisten Bundesländern herrscht ein Rauchverbot mit Ausnahmen. In mehreren Entscheidungen seit 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit von Ausnahmelösungen erklärt.

Quelle: Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.

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