Gäste haben ein Recht auf frisches Mineralwasser
Wenn Gäste in Restaurant, Café oder Kneipe Mineralwasser bestellen und ein Wasser in einem Glas serviert bekommen, dann dürfen sie sich getäuscht fühlen und das Wasser zurückgeben. Denn ein Glas Mineralwasser darf es in der Gastronomie nicht geben. Mineralwasser muss stets in der verschlossenen Flasche serviert werden. So schreibt es die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) vor.
Die deutschen Mineralbrunnen garantieren damit die Qualität, Sicherheit und unverfälschte Natürlichkeit von Mineralwasser von der Quelle bis zum Gast. Dies unterscheidet das Naturprodukt von anderen Wasserangeboten wie Leitungswasser oder Tafelwasser.
Mineralwasser ist ein Naturprodukt und als solches ist es gesetzlich besonders geschützt. Es muss direkt am Quellort in Flaschen abgefüllt werden und in dieser Form auch beim Endverbraucher – zum Beispiel dem Gast – ankommen. Vielen Gästen ist das nicht bewusst. Bringt ihnen der Kellner ein einzelnes Glas Wasser oder Wasser in einer Karaffe, dann handelt es sich um Tafel- oder Leitungswasser.
Der Gast, der Mineralwasser bestellt hat, darf es getrost zurückgehen lassen. Für den Gastwirt bedeutet das ganz konkret: Er muss dem Gast die Flasche Mineralwasser im ungeöffneten, originalen Zustand übergeben. Das ist seine Pflicht. Das Öffnen vor den Augen des Gastes und das Einschenken ins Glas sind fachgerechter Service. Das ist die Kür.
Weitere Informationen über natürliches Mineralwasser finden Interessierte auf der Website www.mineralwasser.com der
Bildzeile: Qualität und Sicherheit für den Gast: Natürliches Mineralwasser muss in der verschlossenen Flasche serviert werden.
Quelle/Bildquelle: IDM – Informationszentrale Deutsches Mineralwasser | mineralwasser.com