EU-Gericht fällt Urteil im Streit um Markennamen „Bud“

„Bud“ oder „Budweiser“? Im jahrelangen Markenstreit zwischen der US-Brauern von Anheuser-Busch und der tschechischen Budweiser-Brauerei hat das EU-Gericht in Luxemburg nun ein Urteil gesprochen: Anheuser-Busch hat demnach in Europa nun das alleinige Recht, sein Bier unter dem Markennamen „Bud“ zu verkaufen.

Zwar hätten die Tschechen diesen Namen in Frankreich, Italien, Österreich und Portugal bereits schützen lassen, ihn dort aber nicht regelmäßig genutzt. Durch dieses Urteil hat Anheuser-Busch jetzt die Möglichkeit, der tschechischen Brauerei die Verwendung dieses Namens zu verbieten.

Anders sieht das Urteil zu dem vollständigen Namen „Budweiser“ aus: Hier wurde entschieden, dass die Rechte für diesen Namen bei der Brauerei aus Tschechien liegen, da das Bier dort unter dem Namen schon seit dem 13. Jahrhundert gebraut wird. Aufgepasst also bei der nächsten Bier-Bestellung, denn „Bud“ ist nicht gleich „Budweiser“.

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