EU-Fruchtsaft-Richtlinie verabschiedet
Die mit sehr großer Mehrheit verabschiedete EU-Fruchtsaft-Richtlinie wird weiterhin die Basis dafür in der EU sein, dass Fruchtsaft auch Fruchtsaft bleibt. Nach Einschätzung des Verbandes der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. in Bonn erwarten das vor allem die Verbraucher in Deutschland.
Schließlich ist Fruchtsaft hier sehr beliebt. Seit Jahren sind die Deutschen Weltmeister im Fruchtsafttrinken, aktuell mit einem Pro-Kopf-Konsum von 37 Litern/Jahr (Fruchtsäfte und -nektare).
Fruchtsäfte und -nektare werden laut bestehender und neuer EU-Fruchtsaft-Richtlinie ohne Farb- und Konservierungsstoffe hergestellt. Dieses wichtige Qualitäts- und Reinheitskriterium gilt also nach wie vor. Die bislang in der EU-Fruchtsaft-Richtlinie erlaubte so genannte “Korrekturzuckerung” von Fruchtsäften ist zukünftig nicht mehr zugelassen. In der deutschen Fruchtsaft-Industrie findet dieses Verfahren zur Geschmacksabrundung seit Jahrzehnten keine Anwendung mehr. Die Süße von Fruchtsäften wird also europaweit zukünftig aus dem fruchteigenen Zucker kommen. Der in Deutschland seit Jahrzehnten verwendete Begriff “ohne Zuckerzusatz” bei Fruchtsäften ist in vier bis fünf Jahren nicht mehr erlaubt.
Die Auslobung von Fruchtsäften, die aus zwei oder mehreren Fruchtarten stammen, muss nach wie vor den Namen der verwendeten Früchte in der Verkehrsbezeichnung in absteigender Reihenfolge enthalten oder als Mehrfruchtsaft gekennzeichet werden. Der Zusatz von Mandarinensaft in Orangensaft war bisher und ist auch zukünftig ohne Deklaration nicht erlaubt.
Die deutsche Fruchtsaft-Industrie erwartet durch die neue Richtlinie keine Veränderungen: Die Qualitäten in Deutschland bleiben auf hohem Niveau und es sind keine Kostensteigerungen durch Inkrafttreten dieser EU-Fruchtsaft-Richtlinie zu erwarten. Die Fruchtsaft-Industrie wird auch zukünftig den Verbrauchern qualitativ hochwertige Säfte in einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten..
Quelle: Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V.
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