Eiswein-Kontrolle nicht bestanden – Winzer klagen
90 Prozent der im Jahrgang 2011/2012 in Rheinland-Pfalz angemeldeten Eisweine haben die Kontrolle der Weinprüfer nicht bestanden. Die Mindestanforderungen wurden von fast dem kompletten Eiswein-Jahrgang, rund 468.000 Liter, nicht erfüllt.
Die betroffenen Weine dürfen daher auch nicht als solche vermarktet werden. Denn nur Weinen, deren Trauben bei hartem Frost geerntet und gefroren gepresst werden, gelten als Eisweine. Als die Traubenlese Mitte Januar stattfand, sei es laut Landwirtschaftskammer jedoch zu warm gewesen, denn für die Eiswein-Anerkennung hätte es an drei Erntetagen für mehr als zehn Stunden kälter als -7 Grad sein müssen. Das wäre aber in den allermeisten Anbaugebieten wie Alzey oder Bingen nicht der Fall gewesen. Außerdem seien die Trauben wegen der Nässe und den ebenfalls zu milden Temperaturen Ende des vergangenen und Anfang dieses Jahres überwiegend verfault gewesen.
Die betroffenen Winzer haben jetzt Klage gegen die Landwirtschaftskammer eingereicht. Nun muss ein Gericht klären, ob die besonderen Gegebenheiten, die einen Wein zum Eiswein machen, wirklich nicht geherrscht haben. Die Verhandlung wird jedoch erst 2013 stattfinden.