DEHOGA: Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung schafft Perspektiven und Zuversicht
Als „richtig, wichtig und mutmachend“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen.
„Die Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni 2021 hinaus schafft Perspektiven für die notleidenden Restaurants und lässt Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen“, sagt Zöllick. „Die Entscheidung ist eine wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen, und auch für die Beschäftigten eine mutmachende Botschaft.“ Die Spitzen der CDU, CSU und SPD hatten sich am späten Mittwochabend darauf verständigt, dass nun bis zum 31. Dezember 2022 für Speisen in Restaurants der verringerte Mehrwertsteuersatz gilt. Die CSU hatte diese Maßnahme auf die Agenda des Koalitionsausschusses gesetzt, ein besonderer Dank gelte dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder für seinen erfolgreichen Einsatz.
75 Prozent der Betriebe haben Existenzsorgen
Wie wichtig diese Entscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist, zeige die Lage und Stimmung in der Branche. Wie eine DEHOGA-Umfrage im Januar ergab, bangen 75 Prozent der Betriebe um ihre Existenz. „Denn trotz der November- und Dezemberhilfen, die inzwischen auch zumindest bei vielen kleinen Unternehmen eingegangen sind, ist die Stimmung in der Branche wegen fehlender Öffnungsperspektiven von Verzweiflung geprägt“, erklärt Zöllick. Die Betriebe fürchteten, dass die Überbrückungshilfe III das Überleben nicht sichere.
„Die Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes hilft den Betrieben, wirtschaftlich zu überleben und damit Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten“, sagt Zöllick und führt aus: „Mit der Mehrwertsteuersenkung werden die Unternehmer in die Lage versetzt, nach der Öffnung Umsatzverluste durch zu erwartende Abstandsregelungen zu kompensieren, Kredite zu tilgen sowie irgendwann einmal wieder Rücklagen aufzubauen und in ihre Altersvorsorge zu investieren.“ Die steuerpolitische Maßnahme habe Restaurants, die in den Sommermonaten Umsätze erwirtschaften konnten, enorm geholfen, berichtet Zöllick. „Dies war ja auch das erklärte Ziel der Entscheidung vom Mai 2020 mit der Steuersenkung die Gastronomie zu stärken, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz seinerzeit.”
Mehrwertsteuersenkung ist ein weiterer wichtiger Teilerfolg
Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung sei ein „weiterer wichtiger Teilerfolg“ des Verbandes erreicht worden. Der DEHOGA werde nicht nachlassen, für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung nach 2022 unter Einbeziehung der Getränke zu kämpfen.
„Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, werden nicht von der Steuerentlastung profitieren. Und gerade sie sind von der Pandemie ganz besonders gebeutelt“, sagt Zöllick. Zudem habe die Steuersenkung seit 2. November wieder keine Relevanz, da im erneuten Lockdown ausschließlich Abhol- und Lieferservice möglich sind. „Diese Umsätze unterlagen schon immer dem reduzierten Mehrwertsteuersatz“, macht Zöllick deutlich. Diese Differenzierung könnte keiner nachvollziehen. Auch aus diesem Grund sei die überfällige steuerliche Gleichbehandlung für Speisen dauerhaft zu entfristen. Desgleichen fallen für Fertiggerichte aus dem Supermarkt nur sieben Prozent an. „Es wäre widersprüchlich, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern“, so Zöllick. „Sieben Prozent Mehrwertsteuer stellen eine Stärkung der frisch zubereiteten Speisen, der regionalen Küche und der arbeitsintensiven Gastronomie dar.“
Darüber hinaus hatte sich der DEHOGA für die am Mittwoch ebenfalls beschlossene Erweiterung des Verlustrücktrags stark gemacht. „Die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung ist definitiv zu begrüßen“, so Zöllick. Auch dies sei ein Kompromiss der Koalitionäre. „Die Erweiterung bezüglich der Höhe wie auch die rückwirkende Geltendmachung war leider nicht konsensfähig.“
Quelle: DEHOGA
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