DEHOGA erwartet staatliche Unterstützung für geschädigte Betriebe
Das Gastgewerbe wird durch den Ausbruch des neuartigen Coronavirus immer stärker getroffen. „Weil Messen und Großveranstaltungen abgesagt werden und internationale Gäste ausbleiben, berichten immer mehr Betriebe von Stornierungen “, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband).
„Die aktuellen Entwicklungen verfolgen wir mit größter Sorge.“ Die Auswirkungen des Coronavirus drohen die erfolgreiche Entwicklung des Deutschlandtourismus auszubremsen.
„Vor wenigen Tagen lagen uns bereits von einzelnen Hotels insbesondere an Messestandorten Informationen über erhebliche Stornierungen vor. Die Situation hat sich nun leider noch deutlich verschärft“, so Zöllick. „Insbesondere die Absagen von großen internationalen Messen in Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf und Berlin führen zu fatalen Kettenreaktionen.“ Unter den negativen wirtschaftlichen Folgen litten nicht nur Hotels, sondern auch ganz massiv Eventcaterer und Restaurants, die traditionell viele Messebesucher bewirten.
Seriös ließe sich der Schaden noch nicht beziffern. „Erste Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen allerdings, dass Hotelgesellschaften und Eventgastronomen Einbußen im hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich zu verkraften haben“, sagt Zöllick. Für eine fundierte Einschätzung der Lage werde der DEHOGA im Laufe der Woche eine Erhebung starten.
Vor dem Hintergrund der steigenden immensen Belastungen erwartet die Branche auch politische Unterstützung. DEHOGA-Präsident Zöllick: „Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen verabredet, die schnell und unbürokratisch wirken.“ Dazu sollten auch steuerliche Entlastungen der gastgewerblichen Betriebe zählen, die mittel- und langfristig wirken.
Branchenspezifische Informationen zum Coronavirus hat der DEHOGA in einem Merkblatt zusammengestellt. Das DEHOGA-Merkblatt beantwortet die wichtigsten Fragen vertrags-, arbeits- und versicherungsrechtlicher Art. Das Merkblatt steht auf der Homepage des DEHOGA unter www.dehoga.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Quelle: DEHOGA Bundesverband | dehoga.de