“Bierkartell”: Neubeginn der Verhandlung
In dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH und einen ihrer früheren Geschäftsführer muss die Hauptverhandlung aufgrund einer mehrmonatigen Erkrankung eines Senatsmitglieds von vorne beginnen, dies meldet das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Die strafprozessualen Regeln erlaubten es laut OLG nicht, die bisherige Hauptverhandlung fortzusetzen. Es ist daher auch die Beweisaufnahme zu wiederholen.
Das Bundeskartellamt hatte Ende 2013/ Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts seien weitgehend rechtskräftig. Durch Urteil vom 03.04.2019 hatte der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Nachdem der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Beschluss vom 13.07.2020 aufgehoben hatte, soll nun erneut vor dem 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt werden.
Die Hauptverhandlung diene der Klärung, ob die von dem Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht.
Quelle: ©Oberlandesgericht Düsseldorf
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