“Bierkartell”: Erneute Verhandlung gegen Carlsberg
In dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH und einen ihrer früheren Geschäftsführer beginnt die Hauptverhandlung unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Ulrich Egger am Freitag, dem 27. August 2021, um 9.30 Uhr im Saal B1 des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Das Bundeskartellamt hatte Ende 2013/Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Teilweise wurde der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen. Gegen die Carlsberg Deutschland GmbH und ihren früheren Geschäftsführer begann die erste Hauptverhandlung am 13.06.2018. Durch Urteil vom 03.04.2019 stellte der 4. Kartellsenat das Verfahren wegen Verjährung ein.
Der BGH hob diese Entscheidung durch Beschluss vom 13.07.2020 auf. Deshalb wird der Fall nun in einer neuen Hauptverhandlung vor dem 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erneut verhandelt. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die von dem Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Auch im Bußgeldverfahren gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: ©Oberlandesgericht Düsseldorf
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