BGH spricht Urteil im Streit um das “Duff Beer”
Homer Simpson liebt es, sein Kumpel Barney Gumble schüttet hin und wieder sogar ein ganzes Fass in sich herein. Die Rede ist vom “Duff Beer”, bekannt aus der Comic-Serie “Die Simpsons”. Doch nicht nur in der fiktiven Welt der gelben Figuren gibt es dieses Bier, sondern auch in der Realität – in Deutschland gleich zweimal. Genau das führte jetzt zu einem Gerichtsstreit.
Die Duff Beer UG aus dem Hause der Eschweger Brauerei, die das “Duff Beer” seit 2007 braut und dieses auch markenrechtlich schützen ließ, hatte gegen die M&B Treuhand GmbH geklagt, die bereits 1999 die Marke „Duff BEER“ registrieren ließ. Da die letztere Marke aber seit vielen aber nicht genutzt wurde, forderte die Duff Beer UG nun die ihre Löschung. Vergangene Woche sprach der Bundesgerichtshof nach zweitägiger Verhandlung dann das Urteil: Beide Marken dürfen weiterhin nebeneinander bestehen bleiben und auch in Zukunft dürfen beide Biere in Deutschland verkauft werden. Dass sich hierzulande zwei Brauereien derart um sein Lieblings-Bier streiten, würde Homer Simpson derweilen wohl sehr amüsieren.