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Brauwirtschaft

„Alte Biersteuermengenstaffel“ wird dauerhaft wiederhergestellt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am Donnerstag, 22.09.2022 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen angenommen. Damit wird die vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geltende „alte Biersteuermengenstaffel“ nun dauerhaft, also über den 31.12.2022 hinaus, wiederhergestellt und einer fast zwei Jahrzehnte langen Forderung des Verbandes Private Brauereien entsprochen.

„Seit fast 20 Jahren arbeiten wir als Vertreter der kleinen und mittelständischen Brauereien in ganz Deutschland auf die Wiederherstellung der ,alten Biersteuermengenstaffel‘ hin. Gerade im Hinblick auf die derzeitig schwierige Lage der Brauwirtschaft ist die Entfristung der ermäßigten Steuersätze im Rahmen der Biersteuermengenstaffel eine dringend notwendige Entlastung“, kommentiert Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbands Private Brauereien Deutschland e.V., die Entscheidung.

Bereits im Mai 2022 hatte sich der Bundesrat mehrheitlich dafür ausgesprochen, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden erheblichen Belastungen der mittelständischen Brauwirtschaft die bis zum 31.12.2022 vorgenommene zeitweise Wiederherstellung der „alten Biersteuermengenstaffel“ zu entfristen und damit die vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geltenden ermäßigten Biersteuersätze unbefristet weiter bzw. wieder gelten zu lassen. Der Bundesrat hob in diesem Zusammenhang ausdrücklich hervor, mit diesem Schritt könne auch die im Jahr 2003 vorgenommene überproportionale Anhebung der Steuersätze im Bereich der Biersteuermengenstaffel korrigiert werden.

Die ermäßigten Biersteuersätze nach § 2 Abs. 2 BierStG dienen dem Strukturerhalt einer mittelständischen Brauwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und sollen einen Beitrag dazu leisten, die größenbedingten Wettbewerbsnachteile kleiner, unabhängiger Brauereien im Vergleich zu großen Braukonzernen zumindest teilweise auszugleichen.

„Mit der Wiederherstellung der ,alten Biersteuermengenstaffel‘ erkennt die Politik nicht nur die existenzgefährdende Situation an, in der sich die mittelständische Brauwirtschaft nach zwei Jahren Corona-Pandemie und während der derzeitigen Energiekrise befindet. Kleine und mittlere Brauereien sind mit dieser Entscheidung auch als regionale Arbeitgeber und Kulturbotschafter wieder mehr in den Fokus der Politik gerückt“, freut sich Roland Demleitner.

Der Verband Private Brauereien dankt Bundestag und Bundesrat ausdrücklich für diesen wichtigen und notwendigen Schritt, mit dem ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung der mittelständischen Brauwirtschaft in schwieriger Zeit erreicht wird.

Über den Verband Private Brauereien Deutschland e.V.

Der Verband Private Brauereien ist der Vertreter der mittelständischen Brauwirtschaft und engagiert sich für die Interessen der Privatbrauereien in Deutschland. Dabei adressiert der Verband die Förderung regionaler Rohstoffe zur Bierherstellung ohne Gentechnik und steht für ein uneingeschränktes Bekenntnis zum Mehrwegsystem. Engagierter Einsatz für den Erhalt der Biervielfalt und Bierkultur sowie eine konsequente Beibehaltung des Reinheitsgebots von 1516 sind die Eckpfeiler des Verbands Private Brauereien, der seinen Mitgliedern auch kompetente Beratung über alle Fachgebiete hinweg bietet. Im Zuge seiner Agenda wirkt der Verband zudem aktiv auf die Gestaltung von Gesetzesvorlagen ein, national und in der EU. Zudem setzt er sich für den Erhalt der Biersteuermengenstaffel ein, damit auch in Zukunft kleine und mittelständische Privatbrauereien eine wirtschaftliche Basis haben.

Quelle: Private Brauereien Deutschland e.V.
Bildquelle: ©iStockphoto | Nastasic

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