Dosen Pfand istock
Pfandverordnung

Alle Details fixiert: Österreichisches Einweg-Pfand ab Jaunar 2025

Die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen in Österreich, die alle Details für den Start im Januar 2025 regelt, ist nun finalisiert. Die Eckpunkte der Verordnung wurden unter Federführung des Klimaschutzministeriums im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer erarbeitet. Das berücksichtigt die Anforderungen der Praktiker und gibt Planungssicherheit für alle erforderlichen Vorbereitungen. Die für die Organisation des Pfandsystems gegründete zentrale Stelle „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ arbeitet mit Hochdruck an der Implementierung der Infrastruktur und Logistik.

Am 1. Januar 2025 startet in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen. Die für den Aufbau und die Umsetzung erforderliche Einwegpfandverordnung wird nun kundgemacht.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Österreich bekommt ein Pfandsystem. Der letzte Schritt dazu – die Pfandverordnung – ist nun fertig. Dem Einwegpfand ab dem Jahr 2025 steht damit nichts mehr im Weg. Wichtige Vorbereitungen sind bereits in Arbeit. Nun kann das Pfandsystem in Österreich in die breite Umsetzung gehen. Das ist ein wirklich großer Meilenstein, der unsere Natur schützt und sicherstellt, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden können. Die Menschen in Österreich wollen es und sind bereit dafür – gemeinsam verhindern wir Müll in unserer schönen Natur.“

Die Vorstände des Trägervereins Einwegpfand sehen in der Verordnung einen wichtigen Meilenstein für die Planungssicherheit: „Der Lebensmitteleinzelhandel übernimmt als Rücknahmestelle eine wichtige operative Verantwortung. Um unseren Kund:innen die Rückgabe so bequem wie möglich zu gestalten, investieren wir bereits seit Monaten viele Millionen Euro in den Ankauf von Rücknahmeautomaten und den teilweise sehr aufwendigen Umbau der Filialen. Wir arbeiten gemeinsam daran, dass das für die Kreislaufwirtschaft so wichtige Projekt 2025 erfolgreich realisiert wird,“ erklärt Robert Nagele als Vertreter der Kurie der Rücknehmer, sowie Vorstand der Billa AG.

Einwegpfand fixiert (v.l.n.r.): Philipp Bodzenta, Robert Nagele (Trägerverein Einwegpfand), Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, Monika Fiala, Simon Parth (Recycling Pfand Österreich).

Philipp Bodzenta, Vorstand der Kurie Erstinverkehrsetzer und Public Affairs Director von Coca-Cola Österreich: „Das Einwegpfand ermöglicht ein hochwertiges und effizientes System, um aus alten Getränkeflaschen und Dosen wieder neue Verpackungen machen zu können. Die Verordnung sichert der Getränkeindustrie den Zugang zum gesammelten Material in hoher Qualität und ermöglicht so eine dauerhafte Schließung des Wertstoffkreislaufs.“

Recycling Pfand Österreich arbeitet mit Hochdruck an Implementierung des Pfandsystems

Die zentrale Stelle „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ wurde bereits Ende des Vorjahres gegründet, für die Finanzierung der Aufbauphase konnte die Erste Bank gewonnen werden.
In den vergangenen Monaten hat Recycling Pfand Österreich bereits wichtige Vorbereitungen getroffen: „Seit Anfang des Jahres arbeiten wir mit einem kleinen Team intensiv am Aufbau des Pfandsystems und nutzen dabei auch die Expertise aus anderen Ländern, wie z.B. der Slowakei oder skandinavischen Ländern, die bereits über ein erfolgreiches Pfandsystem verfügen. Neben dem weiteren Aufbau des Teams fokussieren wir uns auf die Implementierung eines IT-Systems und der Logistik. Jede und jeder, der in Österreich Getränke in PET-Flaschen oder Aludosen verkauft, nimmt teil am Pfandsystem – egal ob Supermarkt, Bäckerei oder Drogeriemarkt. Für viele Betriebe bedeutet dies eine große Veränderung und Vorbereitungen, die bis 2025 umgesetzt werden müssen. Es gilt hier ein effizientes und praktikables Logistikkonzept zu erarbeiten, sodass die zwei Milliarden Flaschen und Dosen pro Jahr sortiert und das Recyclingmaterial in hoher Qualität wieder dem Kreislauf zugeführt werden kann“, erläutert Simon Parth, Geschäftsführer von Recycling Pfand Österreich.

„Für die kommenden Monate gilt es, alle wichtigen Stakeholder zu erreichen, am Aufbau der Kommunikationskanäle wird aktuell intensiv gearbeitet. So ist unsere Homepage mit ersten relevanten Informationen zum System bereits in vier Sprachen online. Über diese kann man uns schon sehr leicht kontaktieren“, so Recycling Pfand Österreich Geschäftsführerin Monika Fiala, „Für die Produzent:innen steht ab Herbst ein detailliertes Handbuch mit allen wichtigen Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung zur Verfügung. Auch die Konsument:innen werden wir auf das Pfandsystem gut vorbereiten: Eine große Kampagne informiert kommendes Jahr über die Pfandhöhe und wichtige Details zur Abwicklung z.B. dass für die Rückgabe die Flaschen und Dosen unzerdrückt sein müssen, um das Pfand ausbezahlt zu bekommen.“

Die Pfand-Verordnung definiert die wichtigsten Eckpunkte:

Umfang und Pfandhöhe:

  • Das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
  • Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent,unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes.
  • Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet.

Verpflichtete:

  • Produzent:innen und Importeur:innen (Erstinverkehrsetzer:innen) sind verpflichtet, das Pfand beim Verkauf ihrer Getränke in Einweggebinden aus Kunststoff oder Metall einzuheben.
  • Letztvertreiber:innen sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkaufen.
  • Die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (Handling Fee) abgegolten.

Organisation und Durchführung:

  • Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch EINE gemeinsame zentrale Stelle.
  • Die zentrale Stelle wird von den Verpflichteten (Produzent:innen und Handel) in Form einer gemeinnützigen GmbH betrieben; sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet; Eigentümer ist der Trägerverein Einwegpfand, dem alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen beitreten können.
  • Die zentrale Stelle organisiert die Abwicklung der Material-, Geld- und Datenflüsse; zu den Aufgaben zählt z.B. die Registrierung der Getränkeproduzent:innen und der Gebinde, die Einhebung des Pfands von den Produzent:innen und die Auszahlung an die rücknehmenden Stellen sowie die Organisation der Abholung der Sammelware.
  • Die zentrale Stelle ist Eigentümerin der Sammelware; Produzent:innen haben ein Vorkaufsrecht, um den Wiedereinsatz des Rezyklats für Getränkeflaschen sicherzustellen.
  • Es bestehen gesetzliche Kontroll- und Eingriffsrechte des Klimaschutzministeriums.
  • Die Finanzierung des Gesamtsystems erfolgt durch die Beiträge der Produzent:innen (Produzentengebühr) unter Berücksichtigung der Altstofferlöse und des Pfandschlupfs (= die Gebinde, für die Pfand gezahlt, aber nie abgeholt wurde); eine Quersubventionierung zwischen Kunststoff und Metall soll ausgeschlossen werden; die Höhe der Produzentengebühr soll die Recyclingfähigkeit berücksichtigen (Ökomodellierung).

Weitere Informationen: www.recycling-pfand.at

Quelle: Recycling Pfand Österreich
Bildquelle: ©iStockphoto | HandmadePictures

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