Gaffel: Keine Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums von Fassbier
Wegen des anhaltenden Lockdowns droht das Mindesthaltbarkeitsdatum für Bier in Fässern abzulaufen. Die Praxis einiger Brauereien, das MHD bei schon ausgeliefertem Fassbier nachträglich zu verlängern, wird von der Privatbrauerei Gaffel abgelehnt.
Grundsätzlich besteht die rechtliche Möglichkeit. Denn „Lebensmittel dürfen über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verkauft und dafür umetikettiert werden“, stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit klar. Durch die konservierende Wirkung durch den Alkohol ist eine Verlängerung auch mikrobiologisch unbedenklich. Allerdings kann es bei ungünstiger Lagerung Aroma-Einbußen geben.
„Für uns hat die Qualität unserer Produkte allerhöchste Priorität, dazu zählt auch die Frische, die durch ein entsprechendes Mindesthaltbarkeitsdatum von uns garantiert wird“, stellt Thomas Deloy, Geschäftsleitung Marketing und PR, klar. „Unabhängig davon sind wir nicht in der Situation dies zu ändern zu müssen, da wir unseren Produktionsplan nach dem ersten Lockdown auf die veränderte Bestellsituation in der Gastronomie angepasst haben. Die gastronomischen Betriebe, die wir beliefern, bevorraten sich nicht mehr, sondern ordern Fassbier bedarfsgerecht. Daher gibt es in den allermeisten Fällen keine Überkapazitäten.“
Quelle/Bildquelle: Privatbrauerei Gaffel