Mit Mineralwasser sind Verbraucher auf der sicheren Seite
Natürliches Mineralwasser ist kein gewöhnliches Getränk. In der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) formuliert der Gesetzgeber „besondere Anforderungen“ an das Naturprodukt, die kein anderes Lebensmittel erfüllen muss. Vor allem drei darin vorgeschriebene Eigenschaften machen die Besonderheit von Mineralwasser aus, wie Petra Niklas vom synlab Umweltinstitut in Stuttgart erklärt: „Mineralwasserquellen müssen zum einen geschützt sein vor Verunreinigungen, wie sie aus Industrie und Landwirtschaft stammen. Außerdem muss Mineralwasser eine besondere Sauberkeit aufweisen, es muss ursprünglich rein sein. Und drittens ist vorgeschrieben, dass es in seinen wesentlichen Merkmalen wie der Temperatur oder der Mineralstoff-Zusammensetzung im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant ist“, so die Expertin für Mineralwasser-Analyse.
Diese hohen Qualitätsanforderungen muss jedes Mineralwasser erfüllen. Nur dann erhält es eine amtliche Anerkennung – als einziges Lebensmittel überhaupt. Das synlab Umweltinstitut unterstützt Mineralbrunnen regelmäßig bei der Anerkennung ihrer Wässer. Petra Niklas ist daher mit der umfassenden Qualitätsprüfung bestens vertraut: „In der Summe sind es mehr als 200 Einzelnachweise, die ein Mineralbrunnen erbringen muss. Diese reichen von geologischen Messungen, die den Schutz der Quelle bestätigen müssen, über eine umfangreiche chemische Untersuchung bis hin zu konkreten Vorgaben, damit der Brunnen optimale hygienische Bedingungen bei der Abfüllung gewährleistet.“ Erst wenn alle Qualitätsnachweise erbracht sind, darf der Brunnenbetreiber das Mineralwasser in Flaschen abfüllen und auf den Markt bringen. Vielfältige Untersuchungen des Mineralwassers werden auch nach der amtlichen Anerkennung ständig durchgeführt. Zudem überprüfen die Lebensmittelbehörden die Qualität jedes Mineralwassers durch regelmäßige Kontrollen.
In den Betriebslaboren der Mineralbrunnen findet ein permanenter Wasser-Check statt. Mögliche Veränderungen des Mineralwassers können daher schnell erkannt werden. Unabhängige, externe Labore bieten den Brunnen laut Expertin Niklas eine „Gegenversicherung“, indem sie regelmäßig Wasserproben entnehmen und die Mineralwasser-Qualität in ihren Laboren prüfen. Die konstante Zusammensetzung des Mineralwassers, die laut Gesetz gefordert ist, stellt einen wichtigen Bestandteil der Routinekontrollen dar: „Sie ist für uns ein guter Indikator, dass die Quelle weiterhin bestens geschützt ist und die Qualität des Mineralwassers konstant hoch ist“, so die Expertin. Großer Profiteur dieser aufwendigen Kontrollen ist nach Ansicht von Petra Niklas der Verbraucher: „Die vielen Kontrollen und Gegenkontrollen, die bei Mineralwasser auf der Tagesordnung stehen, bieten dem Verbraucher ein Höchstmaß an Sicherheit.“
Grundlage für den Schutz von Mineralwasser ist die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Sie legt u.a. fest:
- welche Anforderungen ein Wasser erfüllen muss, damit es als „natürliches Mineralwasser“ bezeichnet werden darf.
- aus welchen Quellen Mineralwasser gewonnen werden darf.
- welche Kontrollen für die amtliche Anerkennung notwendig sind.
- welche mikrobiologischen Anforderungen das Wasser zu erfüllen hat.
- welche Höchstgehalte ein Mineralwasser an bestimmten Stoffen enthalten darf und welche Analyseverfahren dazu anzuwenden sind.
- welche Veränderungen an Mineralwasser vorgenommen werden dürfen.
- wie Mineralwasser abgefüllt und verpackt werden muss.
- welche Angaben auf dem Mineralwasser-Etikett vermerkt sein müssen.
Die Mineral- und Tafelwasserverordnung kann auf der IDM-Website in der Kategorie „Naturprodukt Mineralwasser“ abgerufen werden.
Weitere Informationen:
www.mineralwasser.com
www.trinken-im-unterricht.de
www.facebook.com/natuerlichesmineralwasser
www.youtube.com/mineralwassercom
Quelle/Bildquelle: IDM – Informationszentrale Deutsches Mineralwasser | mineralwasser.com