Kennzeichnung „Energy & Vodka”: BGH entscheidet zugunsten von MBG
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat endgültig entschieden: MBG hat sich mit der Kennzeichnung des koffeinhaltigen Mischgetränks „Energy & Vodka“ stets im gesetzlichen Rahmen bewegt.
Vor zwei Jahren hatte das OLG Hamm das Produktbranding noch beanstandet, da die Bezeichnung dem Verbraucher den Eindruck vermittele, „der Konsum des Getränks verschaffe ihm Energie, Kraft, Tatkraft und Leistungsvermögen“. MBG war gegen diese Auffassung vorgegangen und hatte u.a. mit dem „mündigen Verbraucher“ argumentiert, der die Kennzeichnung nicht als „Energielieferant“ missverstehe, sondern wisse, dass sie lediglich auf die Getränkegattung Energy Drink als Bestandteil hinweise.
Umsatzturbo seit Gerichtsbeschluss
MBG hat das damalige OLG-Urteil direkt umgesetzt und das beliebte Energygetränk sofort in „THREE SIXTY effect® & VODKA“ umbenannt. Diese Kennzeichnung wird trotz des aktuellen BHG-Urteils auch weiterhin so beibehalten. „Die Absätze sind durch die Namensänderung massiv angestiegen“, so Andreas W. Herb, Geschäftsführender Gesellschafter der MBG International Premium Brands. Dieser Erfolg unterstreicht die Markenstärke und Strahlkraft des führenden Energy Drinks effect®. „Wir sind heute noch dem OLG dankbar, dass es uns auf die Idee gebracht hat, das auffällige effect®-Logo auf der Dose zu integrieren. Im Endeffekt ist es doch das Markenprodukt an sich, welches überzeugt“, so Herb.
Premium-Getränke aus Paderborn
Weltweit verzeichnet die innovative MBG-Unternehmensgruppe einen Gesamtumsatz von über 200 Mio. Euro. Aktuell wird mit 200 Mitarbeitern mehr als eine Million Hektoliter Getränke abgesetzt. Darunter sind so wachstumsstarke Trendgetränke wie der Energy-Drink effect®, das Tequila-Premium-Bier SALITOS und der italienische Premium-Prosecco SCAVI & RAY.
Quelle: MBG International Premium Brands GmbH | mbgglobal.net