231,2 Millionen Euro: Weitere Bußgelder unter anderem gegen Carlsberg und Radeberger-Gruppe

Nachdem das Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen bereits im Januar Bußgelder in Höhe von 106,5 Millionen Euro gegen verschiedene Brauereien verhängt hatte, wurden heute weitere Strafen bekannt gegeben. Dabei geht es um insgesamt 231,2 Millionen Euro, wie aus einer Meldung des Kartellamtes hervorgeht.

Betroffen sind demnach neben regionalen Brauereien wie Bolten, Erzquell, Früh und Gaffel und dem Brauereiverband NRW auch die beiden Brauerei-Riesen Carlsberg und Radeberger.

Kurz nach der Veröffentlichung der Meldung des Kartellamtes hat die Radeberger in einer eigenen Meldung bereits Stellung zu diesen Urteil genommen (Quelle: Radeberger-Gruppe KG):

„1. Die Radeberger Gruppe war nicht an einer Preisabsprache beteiligt.
Wir widersprechen daher dem Vorwurf des Bundeskartellamtes gegen die Radeberger Gruppe.

2. Wir haben bereits heute Vormittag Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – und damit gegen den diesem zugrundeliegenden Vorwurf – eingelegt.
Bis zur Klärung durch die Gerichte ist der Vorwurf des Bundeskartellamtes daher eben nur das: ein Vorwurf. Aber kein rechtskräftiges Urteil. Die Radeberger Gruppe wehrt sich gegen eine Vorverurteilung und erinnert an die bis zu einem Urteil geltende und in Deutschland garantierte Unschuldsvermutung.

Wie bereits das Bundeskartellamt in seiner Pressemeldung dargelegt hat: Die Höhe eines vom Bundeskartellamt angesetzten Bußgeldes hängt ganz wesentlich vom Gesamtumsatz einer Unternehmensgruppe ab. Das angesetzte Bußgeld lässt folglich keinen Rückschluss auf ein vermeintliches Schuldmaß zu. Das berechnete Bußgeld für die Radeberger Gruppe musste somit automatisch deutlich höher ausfallen als bei kleineren Wettbewerbern.

Durch unseren Einspruch handelt es sich ab sofort um ein laufendes Verfahren.

Infolgedessen bitten wir um Verständnis, dass wir bis zum Abschluss dieses Verfahrens keine weiteren Details zu diesem Thema veröffentlichen werden.“

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