Streit um „Spezi“-Design: Paulaner setzt sich gegen Karlsberg durch
Im Markenrechtsstreit zwischen der Paulaner Brauerei und der saarländischen Karlsberg Brauerei hat die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I nun ein Urteil gefällt: Die beanstandete farbliche Produktgestaltung von Karlsbergs „Brauerlimo“ darf in der aktuellen Form in Deutschland nicht weiter verwendet werden.
Paulaner hatte gegen Karlsberg geklagt, weil das Design der „Brauerlimo“ – insbesondere die sogenannte „Fünf-Farben-Welle“ – nach Auffassung des Unternehmens zu große Ähnlichkeit mit dem Etikett von „Paulaner Spezi“ aufweist. Diese Farbkombination sei markenrechtlich geschützt und werde vom Verbraucher als Herkunftshinweis verstanden.
Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin. Die Verwendung einer auffälligen, flächendeckenden Farbkombination könne – insbesondere im Segment der Erfrischungsgetränke – eine kennzeichnende Wirkung entfalten, so die Zivilkammer. Die beanstandete Gestaltung nehme einen wesentlichen Teil der Produktverpackung ein und diene nicht lediglich dekorativen Zwecken. Auch der werbliche Einsatz der Farben durch Karlsberg – etwa auf Flaschen, Dosen und Werbemitteln – verstärke den Eindruck eines eigenständigen Kennzeichnungselements.
Karlsberg hatte eingewandt, dass farbenfrohe Gestaltungen in diesem Segment üblich seien und der durchschnittliche Verbraucher keine Verbindung zu einem bestimmten Hersteller ziehe. Zudem gebe es klare Unterschiede zwischen den Markenauftritten. Das überzeugte das Gericht jedoch nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung durch Karlsberg ist möglich.
Titelbild:Collage: Karlsberg Brauerei | Paulaner Brauerei Gruppe