wafg weist foodwatch-Forderung nach Altersgrenzen für Energydrinks zurück
Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) hat die Forderung der Verbraucherorganisation foodwatch nach einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks zurückgewiesen. Laut wafg besteht in Deutschland bereits ein strenger gesetzlicher Rahmen, der über die EU-Vorgaben hinausgeht. Dieser umfasst unter anderem verbindliche Höchstmengen für typische Inhaltsstoffe von Energydrinks und beruht auf umfassenden wissenschaftlichen Risikobewertungen.
Energydrinks gelten demnach als sicher und sind als koffeinhaltige Erfrischungsgetränke besonders reglementiert. Zudem bezieht sich die wafg auf ihren eigenen Verhaltenskodex, der eine verantwortungsvolle Kennzeichnung und Vermarktung sicherstellen soll. Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich darin unter anderem, auf eine zielgerichtete Ansprache von Kindern zu verzichten.
wafg-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß kritisierte die Forderung von foodwatch als politisch motiviert und auf einer einseitigen Bewertung basierend. Eine gesetzliche Altersgrenze sei laut Groß angesichts der gesicherten Verzehrdaten nicht verhältnismäßig.
Der Anteil von Energydrinks an der täglichen Koffeinaufnahme sei laut wafg bei Erwachsenen und Jugendlichen gering, bei Kindern sogar vernachlässigbar. Andere koffeinhaltige Produkte wie Kaffee, Tee oder Schokolade machten den deutlich größeren Teil des Koffeinkonsums aus (weiterführende Informationen sind abrufbar unter: www.wafg.de/Energydrinks).
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sehe laut aktuellen Daten der EDKAR-Studie keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken für das Herz bei Jugendlichen durch den Konsum von Energydrinks. Bereits im Rahmen eines Fachgesprächs im Deutschen Bundestag hatte die wafg Kritik an der Grundlage des dort behandelten Bürgergutachtens geäußert (siehe weiterführend www.wafg.de/Einordung-Fachgespräch).
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