einwegmüll
Deutsche Umwelthilfe

Mehrwegangebotspflicht: Neue Tests der DUH decken Verstöße in Gastronomieketten auf

Zwei Jahre nach der Einführung der Mehrwegangebotspflicht haben aktuelle Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gezeigt, dass einige große Gastronomieketten die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig einhalten. Bei Testbesuchen in insgesamt 15 Filialen der Ketten Burger King, Kentucky Fried Chicken (KFC), Nordsee und Vapiano wurden in sieben Fällen Verstöße festgestellt.

Die DUH führte im Jahr 2024 insgesamt 43 Testbesuche bei acht verschiedenen Gastronomieketten durch. Dabei wurden in 20 Fällen Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht dokumentiert, was rechtliche Schritte nach sich zog. So konnte beispielsweise McDonald’s in den getesteten Filialen zur Verbesserung seines Mehrwegangebots verpflichtet werden. Bisher hat die DUH in den letzten zwei Jahren 13 Verfahren vor Gericht gewonnen, darunter gegen BackWerk, Dunkin Donuts, Nordsee und Yormas. Weitere rechtliche Schritte gegen sechs Unternehmen befinden sich derzeit in Verhandlung.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, kommentierte die Ergebnisse: „Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht auch nach zwei Jahren nicht ernstnehmen. Ausreden wie Mehrweg sei aus oder könne nur bei Online-Bestellungen ausgegeben werden, hindern Verbraucherinnen und Verbraucher, umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zu nutzen. Es braucht dringend einen finanziellen Anreiz zur Mehrwegnutzung sowohl auf Seiten der Gastronomiebetriebe wie auch auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Tübingen und seit wenigen Tagen auch Konstanz zeigen über kommunale Verpackungssteuern, dass dies der richtige Weg für weniger Einwegmüll ist.”

Ein besonderes Augenmerk lag auf der Fastfood-Kette Kentucky Fried Chicken, bei der in keiner der getesteten Filialen ein vollständiges Mehrwegangebot erbracht werden konnte. Vapiano hingegen wies keine Verstöße auf, allerdings wurde kritisiert, dass das individuelle Mehrwegsystem mit einem hohen Pfandbetrag von 5,50 Euro für Becher sowie ein niedriger Pfand von 0,50 Euro für Mehrwegboxen wenig Anreize zur Rückgabe bietet.

Elena Schägg, Stellvertretende Leiterin der DUH für Kreislaufwirtschaft, erklärte: „Mehrweg ist nicht gleich Mehrweg. Die Gastronomie sollte es Verbraucherinnen und Verbrauchern über unternehmensübergreifende und einheitliche Mehrweg-Poolsysteme möglichst einfach machen, Mehrweg zu nutzen. Unsere Testpersonen wurden bei insgesamt 180 Testbesuchen in einem Zeitraum von zwei Jahren kein einziges Mal vom Verkaufspersonal aktiv auf das Mehrwegangebot aufmerksam gemacht. So bleibt Mehrweg den meisten Leuten unbekannt.“

Die DUH fordert von der nächsten Bundesregierung Anpassungen der Mehrwegangebotspflicht. Dazu gehören unter anderem finanzielle Anreize für Betriebe und Verbraucher sowie die Einführung einer bundesweiten Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen. Zudem wird die Einführung eines verpflichtenden Mehrwegangebots für Einwegboxen aus Papier, wie beispielsweise Pizzakartons, gefordert.

Bildquelle: ©weixx – stock.adobe.com

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