Bier

Prost auf den Tag des deutschen Bieres am 23. April 2024

Der Tag des deutschen Bieres findet alljährlich am 23. April statt. „Er bietet eine Gelegenheit, die Rohstoffe des Bieres und die große Biervielfalt, die daraus entstehen kann, zu würdigen“, sagt Nicola Buchner, Geschäftsführerin des Verbands der Diplom Biersommeliers. „Wir zelebrieren an diesem Tag die reiche Geschichte und die kreative Vielfalt des deutschen Bieres und laden dazu ein, diese zu erkunden und zu genießen.“

Anlass für diesen Gedenktag war der Erlass des sogenannten Reinheitsgebots. Dieses historische Gesetz wurde von Herzog Wilhelm IV. von Bayern am 23. April 1516 während einer Versammlung der Landstände in Ingolstadt verkündet. Ursprünglich lautete der Text: „Wir wollen, dass in all unseren Städten und Märkten und auf dem Land keine anderen Zutaten für Bier verwendet werden als Gerste, Hopfen und Wasser.“

Hefe wurde nicht explizit erwähnt. Der Pilz galt nicht als entscheidende Zutat des Bieres, sondern wurde als natürlicher Bestandteil des Brauprozesses betrachtet. Erst durch die Erforschung ihrer Funktion in den 1870er-Jahren war es später möglich, Hefe gezielt zu kultivieren, was eine gleichbleibende Qualität des Bieres ermöglichte.

Hopfen, Malz, Wasser und Hefe

Im Laufe der Jahrhunderte hat das Reinheitsgebot verschiedene Änderungen erfahren und ist heute ein Teil des deutschen Steuerrechts, festgelegt im Vorläufigen Biergesetz. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Bier ausschließlich aus Hopfen, Malz, Wasser und Hefe hergestellt werden darf. Darüber hinaus regelt die Bierverordnung den Handel mit Bier. Gemäß § 1 dürfen nur Getränke, die fermentiert sind und den Vorschriften des § 9 des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen, als Bier verkauft werden.

Nicola Buchner, Geschäftsführerin des Verbands der Diplom Biersommeliers.

Obwohl das Gesetz im Jahr 1516 erlassen wurde, ist der Begriff Reinheitsgebot relativ neu. Er wurde erstmals am 4. März 1918 vom Mitglied des Bayerischen Landtags Hans Rauch während einer Debatte über Bierbesteuerung verwendet. Er war zudem Leiter der bayerischen Landesbuchstelle der Hochschule für Landwirtschaft und Brauerei in Weihenstephan und auch dort als Professor tätig. Vor dieser Zeit wurde das Gesetz als Surrogatverbot bezeichnet.

Es existieren zwei Versionen des Reinheitsgebots: das bayerische und das deutsche. Die bayerische Version beschränkt die Zutaten auf Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe für untergärige Biere, während obergärige Biere zusätzlich Weizen- und Roggenmalz verwenden dürfen. Die deutsche Version ist großzügiger und erlaubt bei obergärigen Bieren noch die Zugabe von bestimmten Zuckerarten und Farbstoffen aus diesen Zuckern.

Abweichende Regelungen im Jahr 1871

Historisch betrachtet ist es nicht korrekt, vom deutschen Reinheitsgebot von 1516 zu sprechen, da zu dieser Zeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation viele verschiedene Staaten mit eigenen Gesetzen existierten.

Auch nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 gab es abweichende Regelungen. In Norddeutschland war die Verwendung von Malzersatzstoffen wie Reis, grüner Stärke und Kartoffelstärke gesetzlich durch das deutsche Reichsgesetz von 1873 geschützt. Erst im Jahr 1906 übernahm das Deutsche Reich das heutige Verständnis des Reinheitsgebots für ganz Deutschland.

Das Gesetz wurde 1918 mit der Gründung der Weimarer Republik neu verhandelt. Bayern bestand darauf, dass die neue Republik das Reinheitsgebot beibehält. Auch nach dem Beitritt Bayerns zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wurde das Reinheitsgebot beibehalten.

1987 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Reinheitsgebot eine unzulässige Beschränkung des freien Handels darstellt. Nicht-deutsche Brauer dürfen seitdem Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, nach Deutschland exportieren und als Bier bezeichnen. Deutsche Brauer müssen jedoch weiterhin dem Reinheitsgebot folgen, wenn sie Biere für den eigenen Markt brauen. Die Exportbiere der deutschen Brauer sind von den Beschränkungen ausgenommen.

Vom Reinheitsgebot abweichende Biere dürfen heute gebraut werden. Allerdings müssen die Landesämter eine Genehmigung erteilen. Diese Produkte gehen aber nicht als Bier, sondern als bierähnliche Getränke in den Handel. Biersteuer fällt trotzdem an. Das gilt natürlich nicht für Bayern, wo es keine Ausnahmen vom Reinheitsgebot gibt.

„Auch mit den gesetzlich definierten Zutaten, können eine Menge unterschiedliche Biere gebraut werden, wie die Vielfalt deutscher Bierstile zeigt“, sagt Klaus Artmann, stellvertretender Präsident des Verbands der Diplom Biersommeliers. „Zudem gibt es in Deutschland eine Menge Biere, die außerhalb des Reinheitsgebots legal gebraut werden. Viele Brauereien experimentieren mit Zutaten wie verschiedenen Malzsorten, Gewürzen, Früchten oder mit Laktose. Einige historische Bierstile, wie die Gose, beinhalten traditionell Koriander und Salz.“

Über den Verband der Diplom Biersommeliers

Der in Österreich ansässige Verband der Diplom Biersommeliers wurde am 03. Juni 2005 ins Leben gerufen. Mit derzeit rund 1.800 Mitgliedern hat sich der Verband als starker und professioneller Berufsverband entwickelt. Der Verband der Diplom Biersommeliers wird unterstützt und gefördert von 13 Fördermitgliedern sowie neun Partnerverbänden aus der Branche.

Mehr als 6.000 Biersommeliers weltweit wurden bisher bei der Doemens Akademie in Gräfelfing sowie an der Kiesbye Akademie in der Nähe von Salzburg oder in weiteren lizenzierten Ausbildungsorten geschult. Die Mitglieder eint das gemeinsame Ziel, das Image der Bierkultur zu fördern und das Berufsbild des Biersommeliers in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Der Verband wird von einem sechsköpfigen Präsidium, das in regelmäßigem Turnus von der Mitgliederversammlung gewählt wird, sowie der Geschäftsführerin gelenkt.

Neben der Webseite als zentralem Informationsinstrument mit einer Biersommelier-Suche für Verbraucher, Unternehmen, Medien und Partner bietet der Verband auf jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlungen sowie in regionalen Sektionstreffen die Struktur zum kollegialen Erfahrungsaustausch und mit Weiterbildungsmaßnahmen den Mitgliedern die Möglichkeit, ihr Wissen stets auf aktuellem Stand zu halten.

Quelle/Bildquelle: Verband der Diplom Biersommeliers

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