gerichtsurteil
Urteil

Bierkartell: Carlsberg zu einer Geldbuße von 50 Millionen Euro verurteilt

In dem Kartellbußgeldverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH hat der 6. Kartellsenat unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Prof. Dr. Ulrich Egger eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt. Das Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer war zuvor eingestellt worden.

Demnach habe der damalige Geschäftsführer der Carlsberg Deutschland Holding GmbH im Jahr 2007 zusammen mit den Leitungspersonen der Brauereien Anheuser-Busch lnBev Germany Holding GmbH, C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, Bitburger Braugruppe GmbH, Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG und Radeberger Gruppe KG am Rande der Internorga-Messe im Side-Hotel Hamburg an einem informellen Treffen teilgenommen, bei dem eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Rohstoffkosten diskutiert wurde.

Die Teilnehmer hätten sich darauf geeinigt, dass die Preiserhöhung ca. sechs Euro je Hektoliter betragen sollte, was zzgl. Umsatzsteuer und Händlermarge etwa ein Euro je “Standardkasten” (20 Flaschen zu je 0,5 Liter) beim Endverbraucher bedeutete. Die Erhöhung sollte in der Gastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel durchgesetzt werden.

Abschließend seien jedoch keine Entscheidungen getroffen worden. Zunächst sollte noch mit dem Verantwortlichen der Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG gesprochen werden, ob auch Krombacher den Bierpreis erhöhen wolle. Bei einer Bierpreiserhöhung ohne die Krombacher Brauerei hätten die die Brauerei-Vertreter hohe Absatz- und Mengenverluste befürchtet.

Der damalige Geschäftsführer der Carlsberg Deutschland Holding GmbH soll das erlangte Wissen genutzt haben, um das Marktverhalten der Brauerei auszurichten und die Preiserhöhung 2008 einfacher und bestimmter gegenüber Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel durchzusetzen.

Bei der Bußgeldzumessung hat der Senat zu Gunsten der Carlsberg Deutschland Holding GmbH berücksichtigt, dass das Urteil auf einer Verständigung beruhe und daher weitere Ermittlungen zu Umsatz- und Unternehmensverhältnissen entfielen. Außerdem seien die Dauer des Verfahrens und der nur einmalige und lange zurückliegende Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften mildernd ins Gewicht gefallen. Zu Lasten der Betroffenen sei die bundesweite, flächendeckende Wirkung des Informationsaustausches zu berücksichtigen.

Das Bundeskartellamt hatte bereits Ende 2013/Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH sei zunächst ein Bußgeld in Höhe von 62 Millionen Euro festgesetzt worden. Die Brauerei hatte sich hiergegen in einer ersten Hauptverhandlung vor dem 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gewandt. Durch Urteil vom 03.04.2019 hatte der 4. Kartellsenat das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Der Bundesgerichtshof sah die Verjährungsvoraussetzungen als nicht gegeben an, so dass eine neue Hauptverhandlung vor dem 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erfolgte.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf
Titelbild: ©iStockphoto | gorodenkoff

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